Auf kommunaler Ebene bieten sich zahlreiche Möglichkeiten, ökologisch wertvolle Lebensräume und ihre Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten oder gezielt aufzuwerten. Viele Dörfer und Städte sind artenreiche Refugien – oft sogar artenreicher und vielfältiger als die umgebende Agrarlandschaft. Durch kreative und vorausschauende Planungen, angepasste Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen leisten Gemeinden einen wichtigen Beitrag für die Erhaltung der Lebensraum- und Artenvielfalt.
Bei der Gestaltung und Pflege gemeindeeigener Grünflächen sind die Grundsätze des Natur- und Artenschutzes vorrangig zu beachten. Während Energiesparmaßnahmen an Gebäuden heute weitgehend selbstverständlich sind, werden Aspekte des Natur- und Artenschutzes bei Neubauten oder Gebäudesanierungen noch immer stiefmütterlich behandelt. Kommunen und Behörden haben eine Vorbildfunktion: Denn einerseits befinden sich gerade große Anlagen in öffentlicher Hand, weshalb hier das Optimierungspotenzial auch besonders groß ist. Und andererseits erscheint es wenig glaubwürdig, von Privaten und Betrieben eine „Ökologisierung“ ihrer Gebäude und Grünflächen zu fordern, ohne selbst mit gutem Beispiel voranzugehen.
Gemeindentwicklung
• Ein Naturschutzleitbild erstellen und Naturschutzziele der Gemeinde festlegen.
• Die Siedlungsentwicklung steuern, ein Ausufern der Siedlungsgrenzen verhindern und den Flächenverbrauch minimieren.
• Einen Mindestanteil an unverbauten Bodenflächen erhalten und für eine gute Durchgrünung im Siedlungsgebiet sorgen.
• Wertvolle Biotope unter Schutz stellen, örtliche Schutzgebiete ausweisen.
• Ein Biotopverbundsystem schaffen und für Vernetzung zwischen wertvollen Lebensräumen sorgen.
• Mit Öffentlichkeitsarbeit (Ausstellungen, Exkursionen, Vorträge, Naturerlebniswege, Folder) das Naturbewusstsein stärken.
Gebäude
•Alte Gebäude und Gebäudeteile (zB Holzstadel, Kleintierställe, Wasch- und Brunnenhäuser) erhalten. Sie bieten wertvolle Ritzen und Strukturen.
• An neuen Gebäuden Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse anbringen.
• Feldermausquartiere schützen und bei Renovierungen erhalten. Dachböden für Fledermäuse zugänglich machen.
• Gründächer verbessern das Kleinklima und fördern Tiere und Pflanzen im Siedlungsraum.
• Fassaden mit Spalieren (Wein, Obst, Rosen) oder Kletter- und Schlingpflanzen (Hopfen, Geißblatt, Waldrebe) begrünen.
• An großflächigen Glasfassaden (auch an Lärmschutzwänden, Fahrradständer oder Wartehäuschen) Schutzmaßnahmen gegen Vogelschlag treffen.
• Befestigungs- und Versiegelungsgrad von Höfen möglichst gering halten bzw nur auf Fahrflächen beschränken.
• Reparaturplätze, Misthaufen, Zapfstellen und Waschplätze abdichten, um Gewässerverunreinigungen zu verhindern.
• Fallenwirkung von Lichtschächten und Kellereingängen durch Abdeckungen oder Ausstiegshilfen für Tiere entschärfen.
• Grundstücksumgrenzungen aus Betonmauern und -sockeln sind für viele Tiere unüberwindliche Barrieren. Alternativ Trockensteinmauern, Stauden- säume und Wildstrauchhecken einsetzen.
• Stützmauern begrünen oder durch Böschungen, Trockenmauern und Steinkörbe ersetzen.
• Grünflächen naturnah gestalten.
• Besonders bei öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kirchen Rücksicht auf Naturschutz nehmen. Auch Sport- und Spielplätze naturnah gestalten.
Straßen
• Straßenränder naturnah pflegen, Dämme und Böschungen als Trockenstandorte nutzen. Keine Herbizide einsetzen.
• Insektenfreundliche Straßenbeleuchtung verwenden.
• Parkplätze und wenig befahrene Flächen statt asphaltieren mit wasserdurchlässigen Belägen (zB Rasengittersteine, Natursteinbeläge) versehen.
• Hohe Bordsteine als unüberwindbare Wanderhindernisse für kleinere Tiere vermeiden bzw durch abschnittsweises Absenken entschärfen.
• Fallenwirkung der Kanalisation durch Ausstiegshilfen, engmaschige Gitter oder einen engeren Strebenabstand bei den Abdeckungen der Abwasserschächte verringern.
• Amphibien- und Kleintierdurchlässe schaffen. Schutz von Amphibienzugstellen durch Krötenzäune.
• Zerschneidungseffekt durch Wildtierpassagen minimieren und Schutz- maßnahmen gegen Wildwechsel treffen.
• Bäume am Straßenrand und Alleen erhalten.
• Einsatz von Streusalz möglichst begrenzen.
Kulturlandschaft
• Beeinträchtige Lebensräume renaturieren.
• Weiterführung der extensiven Nutzung von Mager- und Streuwiesen sicherstellen.
• Hochstammobstwiesen erhalten bzw neu anlegen.
• Ackerwildkräuter schützen
• Extensiv Saumbiotope fördern.
• Kopfbäume pflegen.
• Feldgehölze und Hecken erhalten.
• Kleinstrukturen und Totholz fördern. Felsen, Radspurtümpel und Pfützen, Lesesteinhaufen, Trockensteinmauern oder Asthaufen sind wertvolle Strukturelemente.
• Brach- und Ruderalflächen im Siedlungsgebiet und außerhalb des Siedlungsgebiets zulassen.
• Abwechslungsreiche Waldränder erhalten und aufwerten.
• Bei Aufforstungen, Gehölzpflanzungen und Begrünungsmaßnahmen heimische und standort- gerechte Pflanzen einsetzten.
• Besonders im Wirtschaftswald eine standortgerechte Baumarten- zusammensetzung und eine natürliche Waldstruktur fördern. Spechtbäume erhalten.
• Feuchtgebiete und Moore schützen.
• Straßen, Forst- und Güterwege sinnvoll planen, Zerschneidung von Lebensräumen minimieren und unerschlossene bzw wenig erschlossene Landschaften schützen.
• Auf vogelsichere Strommasten achten – besonders gefährlich für Weißstörche und Greifvögel sind Mittelspannungsmasten, deren Stützisolatoren nach oben stehen bzw einen geringen Abstand zwischen Leitungen und Mast aufweisen.
• Bei Eingriffen in die Landschaft naturnahe Bauweisen und ingenieurbiologische Befestigungsmethoden einsetzen. Auf eine naturnahe Geländegestaltung und eine standortgerechte Begrünung achten.
Gewässer
• Fließgewässer naturnah pflegen.
• Begradigte, verrohrte oder verbaute Fluss- bzw Bachläufe renaturieren.
• Quellen nicht fassen oder abdecken.
• Ufer durch Lebendverbauungen sichern.
• Tümpel und Teiche möglichst naturnah erhalten und pflegen.
• Neue Kleingewässer für Amphibien anlegen.
• Vom Menschen ungestörte Uferabschnitte an Seen erhalten – Ruhezonen schaffen.