Argumente


Hier mal die wichtigsten Gegenargumente zur Argumentation der Antragsteller. Wir werden, wenn das Verfahren weiter läuft, noch weitere Argumente hier vorbringen.

1. Allgemein: Wir haben derzeit 2 Kiesgruben und eine Erdeponie. Wir hatten bis letztes Jahr ca. 15 Jahre lang eine Bauschuttdeponie. Wir hatten von 1991 an Lehmabfuhr aus der Lehmgrube. Wir meinen, dass die Gemeinde Kronburg und vor allem die Ortsteile Wagsberg, Hackenbach und Unterbinnwang ihre Pflichten für die Allgemeinheit mehr als erfüllt haben. Und die meisten Bürger wären froh, wenn eine der Belastungen wegfallen könnte.

2. Verkehr: Die Antragsteller behaupten, wir haben nicht mehr Verkehr, da sie noch 900000 m3 Lehm abfahren könnten. Es werde nur nicht mehr abgefahren, sondern in die andere Richtung angefahren. Tatsache ist: seit ca 2 jahren wird kaum noch Lehm abgefahren und vor allem kein Lehm mehr mit großen Rauppen den Steilhang heruntergeschoben. Von daher ist eine Verfüllung eine Zunahme des Verkehrs von 100%.
Und das bei Straßen, die jetzt schon in einem erbärmlichen Zustand sind.
Und das zusätzlich zu dem schon vorhandenen Verkehr.
Und der Verkehr betrifft tausende von Bürgern, nicht nur in Wagsberg, Kronburg, Illerbeuren, sondern auch viele Nachbargemeinden. Denn irgendwie müssen die LKW`s ja nach Kronburg kommen.

Anfahrtsskizze

3. Schadstoffe im Verfüllmaterial: „Jeder Boden ist in irgendeiner Form in geringen Maße schadstoffbelastet. Das gilt auch für rund 90 Prozent der Böden in Deutschland, auf denen zuvor keine industrielle Tätigkeit stattgefunden hat.“ (Zitat Interview Herr Thater in der MM Zeitung vom 4.Juli 2010). Es soll hier Material von Z0 bis Z2 eingebracht werden. Die höchste Klassifiaktion ist Z4. Da ist Z2 schon ziemlich problematisch. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom Januar 2010 in einem sehr ähnlichen Fall festgestellt: „…dass das Verfüllmaterial nach LAGA Z2 Bauchutt deutliche Schadstoffbelastungen aufweise.“
Es ist von Seiten der Betreiber vorgesehen, Gleisschotter vom Ausbau der Bahnlinie München Lindau einzubringen. Und dieses Material ist mit Pflanzenschutzmitteln hochgradig verseucht.
Es wird von Seiten der Antragsteller argumentiert, dass der Lehm nicht mehr zu gebrauchen ist, weil er zuviel Sand enthält. Damit wäre die auch für Z2 nötige Abdichtung nach unten nicht gewährleistet.
Es muß dann auf jeden Fall auf eine ordnungsgemäße technische Abdichtung gedrängt werden.
Wenn Herr Thater im Interview sagt: „Jeder Aushaub wird von UNS im Vorfeld auf seine Schadstoffhaltigkeit hin überprüft. Die Belastung muss sich im natürlichen Bereich bewegen, das heißt sie darf keine Auswirkungen auf die Umwelt haben“, kann man dies nur als Witz betrachten.
Kontrolle darf doch nie denen überlassen werden, die die Schadstoffe einbringen. Und das in einer Branche, die ja bekannt ist, Auflagen recht großzügig auszulegen.
Und was ist „natürlicher“ Bereich und „keine Auswirkungen auf die Umwelt“: Schadstoffe sind nie natürlich und Auswirkungen auf die Umwelt haben sie immer.

4. Landschaftbild: Von den Antragstellern wird immer wieder gesagt, man wolle den „urprünglichen Charakter wie vor 50 oder 100 Jahren“ (Zitat Herr Thater in der Memminger Zeitung) wiederherstellen. Es wird auch gesagt, man wolle der Natur wieder zurückgeben, was man genommen hat.
Da kann man nur sagen: Welch edle Haltung der Betreiber! Leider entspricht das Auffüllmaterial nicht ganz dem Originalmaterial. Und ein Großteil des Lehms wurde nicht weit weggefahren sondern direkt in Hackenbach verarbeitet und das über einen Zeitraum von hundert Jahren.
Wie die Antragsteller das ZIEGELEIGELÄNDE mit den desolaten Gebäuden auf den Stand von vor 100 Jahren bringen wollen, haben sie bisher leider nicht verraten.
Im Ernst: Die Lehmgrube, so wie sie jetzt ist, ist selbst ein Naturdenkmal. Die Lehmsteilwand ist regelrecht schön. Und jeder, der von Umweltschutz was versteht (Bund Naturschutz, Bund für Vogelschutz), wird wissen, wie wichtig aufgelassene alte Lehmgruben für die Umwelt sind.
Die Verfüllung hat mit Naturschutz aber auch gar nichts zu tun. Es ist eine regelrechte Volksverdummung. Es geht einfach um die Gewinninteressen der Antragsteller zu Lasten der Bürger und Anwohner.
WIR WOLLEN DIESE DEPONIE HIER NICHT HABEN!

 

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