Mitgliederversammlung 8.8.2010


08.08.2010 um 19:00
Anwesend: 14 Mitglieder
1. Feststelllen Beschlussfähigkeit. Der Verein hat zum heutigen Zeitpunkt 36 aktive Mitglieder. Zur Beschlußfähigkeit müssen laut Satzung 20% aller Mitglieder anwesend sein. Das sind 7,2 Mitglieder. Anwesend waren 14, damit beschlußfähig.
2. Antrag: Den Tagesordnungspunkt 3: Änderung der Satzung vorzuziehen, da einige Mitglieder die Versammlung um 20:00 Uhr verlassen müssen: mit 14 Stimmen einstimmig angenommen
3. Änderung der Satzung: Wie in der Einladung beschrieben, muss die Satzung in verschieden Punkten geändert werden:
1:§2 Zeck des Vereins, Satz 1: In die Satzung muss; „Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke“.
dafür entfällt: „Der Verein verfolgt ohne Absicht auf Gewinnerziehlung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Satz 3: Streichung kulturelle Veranstaltungen
Angenommen mit 13 Stimmen, 1 Enthaltung
2. §9 Gewinne und Verwaltungsaufgaben
In die Satzung muss: Satz 1: „Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.“
dafür entfällt: „Etwaige, nicht erstrebte Gewinne des Vereins dürfen nur für die in der Satzung festgelegten Zwecke verwendet werden. Niemand darf durch Verwaltungsausgaben oder unangemessen hohe Vergütungen begünstigt werden.“
Angenommen mit 13 Stimmen, 1 Enthaltung
3: § 10 Auflösung des Vereins
Es muss festgelegt werden, wer das Geld bei einer Auflösung des Vereins bekommt. Ich schlage vor Bund Naturschutz und Bund für Vogelschutz
Neue Fassung Satz 1: „Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke  fällt das Vermögen des Vereins an den „Bund Naturschutz in Bayern e.V,“ Kreisgruppe Memmingen-Unterallgäu“  und an den „Landesbund für Vogelschutz e.V., Kreisgruppe Unterallgäu“, der es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat“
dafür entfällt: „Bei der Auflösung des Vereins oder seiner Aufhebung fällt das Vereinsvermögen an eine gemeinnützige Einrichtung, die in der Auflösungsversammlung bestimmt wird. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden, die in der Auflösungsversammlung bestimmt werden.“
Angenommen mit 13 Stimmen, 1 Enthaltung
Die Satzung als ganzes ist Teil des Protokolls.

4. Ablehnen des Antrag der Firma Soladis GmbH: das Landratsamt hat den Antrag der Firma Soladis abgelehnt. Dies ist zum großen Teil auch unsere Erfolg. Darüber können wir uns freuen, werden aber weiter sehr aktiv kämpfen, die Deponie ganz zu verhindern

5. Grillfest der Aktiven
Am Samstag den 21.8.2010 veranstalten wir ein Grillfest. Es findet bei Agnes und Franz Keilhofer statt. Treffpunkt 16:oo Uhr. Jeder bringt Grillfleisch und Salat mit, auch Teller und Besteck.
Wir werden Plakatständer anfertigen, und unseren 14-tägigen Treff abhalten.

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