Der erste Antrag


2010 stellte die Firma Soladis einen Antrag, die Lehmgrube in Hackenbach zu verfüllen. Die Gemeinde hatte bei der Genehmigung 1994 und 2001 beschlossen, dass nach dem Ende des Lehmabbaus eben nicht verfüllt wird, sondern ein See angelegt wird, in den Hang ein Weg mit Blick auf die Iller angelegt wird und das Gelände der Bevölkerung überlassen wird.

Der Antrag wurde am 20.05.2010 ohne Gegenstimme im Gemeinderat abgelehnt, genauso am 23.07.2010 vom Landratsamt.

Bei der anschließenden Klage vor dem Verwaltungsgericht Augsburg wurde dem Landratsamt recht gegeben.

  • HIER der Ablehnungsbescheid der Gemeinde von 2010
  • HIER der Ablehnungsbescheid des Landratsamtes
  • HIER alle Infos zum Antrag 2010 und unter dem Reiter „Lehmgrube 2010“

Dort findet ihr auch alle Argumente warum wir 2010 die Verfüllung abgelehnt haben. Auch 2021 werden alle diese Argumente Bestand haben. Wir werden Sie präzisieren, dem neuen Antrag anpassen und aktualisieren.

Artikel in all-in.de vom 21.04.2012

HIER zum Artikel

Entscheidend der letzte Satz: Herr Baumann stellt fest, dass bei ein neuer Antrag nur nach Abfallrecht möglich ist.

Dieser Beitrag wurde unter Uncategorized veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s