MM-Zeitung: Urteil Kiesabbau Pless


Kiesabbau bei Pleß «grundsätzlich zulässig»
Verwaltungsgericht gibt Klage von Firma statt – Denkmalschutz als Streitthema

Der Abbau von Kies in der Nähe der Heilig-Kreuz-Kapelle in Pleß ist zulässig: Das Verwaltungsgericht Augsburg hat das Unterallgäuer Landratsamt dazu verpflichtet, einer Fellheimer Firma den Vorbescheid auf Kiesabbau auf der Gemarkung Pleß zu erteilen. Die Behörde hatte den Antrag zuvor abgelehnt. Wie der Vorsitzende Richter Gerd Warkentin auf Nachfrage der MZ erklärte, sei damit der Abbau auf einer rund zwei Hektar großen Fläche südwestlich der Kapelle «grundsätzlich zulässig. Lediglich kleinere Details sind noch offen», so Warkentin. Das Landratsamt will nun prüfen, ob es Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird.

Zuletzt habe sich das Gericht mit zwei wesentlichen Fragen beschäftigen müssen, erklärte Warkentin. Da sich in der Nähe des geplanten Kiesabbaugebiets eine Kapelle befindet, habe man überprüft, «inwieweit der Belang des Denkmalschutzes zum Tragen kommt». Zwar befinde sich das Gotteshaus auf einer freien Fläche. Jedoch sei in der jüngeren Vergangenheit in unmittelbarer Nähe ein Wohngebiet entstanden, das die freie Sicht auf die Kapelle einschränke. Zudem werde bereits ein paar Hundert Meter weiter Kiesabbau betrieben. «Daher war die Bedeutung des Denkmalschutzes aus unserer Sicht nicht so groß», sagte der Richter.

In einem weiteren Punkt sei es darum gegangen, ob dieses Vorhaben im Außenbereich der Gemeinde der Öffentlichkeit zugemutet werden kann. «Da der Kiesabbau zeitlich begrenzt ist und die ursprünglichen Verhältnisse im Anschluss wiederhergestellt werden müssen, war auch das Gewicht des öffentlichen Belangs nicht so groß», erklärte Warkentin. Er sprach dabei von einem möglichen Zeitraum für den Kiesabbau zwischen zwölf und 15 Jahren.

Für Christian Baumann, Leiter der Abteilung Bauen und Umwelt am Landratsamt, kommt das Urteil nicht überraschend. Diese Tendenz sei bereits bei einer ersten Verhandlung zu spüren gewesen. «Dennoch sind wir darüber enttäuscht, dass das Gericht dem Denkmalschutz nicht einen so hohen Stellenwert beimisst wie das Landratsamt », so der Amtsleiter.

Er räumte zwar ein, dass die freie Sicht auf die Kapelle durch die Wohnbebauung, den bereits stattfindenden Kiesabbau und eine nahe gelegene Biogasanlage schon etwas «gestört» sei. «Uns war es jedoch wichtig, wenigstens den letzten Rest dieser Sicht zu erhalten.»

Zeitliche Begrenzung als Auflage
Laut Baumann wird das schriftliche Urteil in den kommenden Wochen vorliegen. Bis dahin soll geprüft werden, ob der Landkreis in Berufung geht. Weiter könnten in einem möglichen Bescheid Auflagen für das Kiesabbau-Unternehmen beinhaltet sein wie eine zeitliche Begrenzung und eine Sicherheitsleistung, die die Firma hinterlegen muss.

Gerhard Gentner, Inhaber der Gentner Baulogistik GmbH in Fellheim, die vor Gericht gezogen war, erklärte gegenüber der MZ, dass nun der Bauantrag gestellt werden soll, «damit wir sobald wie möglich anfangen können». Die strittigen Punkte seien jetzt gerichtlich geklärt. «Wenn es keinen weiteren Streitpunkt gibt, könnten wir spätestens Anfang Herbst beginnen», so Gentner. Der Kiesabbau sei zeitlich begrenzt. Auch Gentner geht von zehn bis 15 Jahren aus. «Vielleicht geht es auch schneller, je nach Wirtschaftslage.»

Der Plesser Bürgermeister Peter Lessmann wollte sich auf Nachfrage nicht zum Thema äußern, da er zunächst das schriftliche Urteil abwarten möchte.

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