Antrag Bürgerbeteiligung Gemeinde/Landratsamt


Antrag Gemeinde

„Wir fordern, dass in Zukunft alle Anträge, die im Kronburger Gemeinderat eingereicht werden und die die gesamte Gemeinde oder wesentliche Gemeindeteile betreffen, vor der Abstimmung im Gemeinderat in einer Bürgerversammlung öffentlich diskutiert und abgestimmt werden müssen. Dies betrifft Änderung  im Flächennutzungsplan, größere Straßenbauten, Kiesabbaugebiete, Deponien, Schulbauten, usw.
Wir fordern die Gemeinde  auf, auf höheren Ebenen (Landkreis, Bayerische Staatsregierung) darauf hinzuwirken, dass dies Gesetzesvorschrift wird (z.B. in der bayerischen Bauordnung). Solange dies nicht der Fall ist, verpflichtet sich die Gemeinde freiwillig, diese Forderung der Bürger in die Tat umzusetzen.“

Begründung:
Anträge, die viele Bürger in einer Gemeinde betreffen, müssen diesen Bürgern vor der Abstimmung auch öffentlich bekannt gemacht und zur Diskussion gestellt werden. Es muss ein Prozess der Meinungsbildung in einer Gemeinde möglich sein. Dies betrachten wir als wichtigen Punkt,  das Demokratieverständins in der Gemeinde zu fördern.
Gerade in der Gemeinde als unterster Entscheidungsebene können Entscheidungsfindungen transparent gemacht und das Demokratieverständnis gefördert werden. Und Entscheidungen müssen für die Bürger in ihrer Bandbreite klar gemacht werden.
Am Beispiel der Verfüllung der Lehmgrube lässt sich das gut darstellen:
In der Einladung zur Gemeindratssitzung steht: „Antrag auf Änderung der Rekultivierung der Lehmgrube Hackenbach“. Damit ist die Dimension der Entscheidung in keinster Weise klar.

Antrag Landratsamt
„Wir fordern das Landratsamt auf,  bei Bauanträgen, die die gesamte Gemeinde oder wesentliche Gemeindeteile oder mehrere Gemeinden betreffen, vor der Entscheidung im Landratsamt in den betreffenden Gemeinden darauf zu dringen, dass eine Bürgerversammlung abgehalten wird. Ohne diese Bürgerversammlung ist der Antrag nicht vollständig.
Wir fordern  das Landratsamt weiterhin auf, auf höheren Ebenen (Bayerische Staatsregierung) darauf hinzuwirken, das diese Anträge Gesetztesvorschrift werden (z.B. in der bayerischen Bauordnung). Solange dies nicht der Fall ist, verpflichtet sich das Landratsamt freiwillig, diese Forderung der Bürger in die Tat umzusetzen.“

Begründung: Bei jedem Bauantrag ist die Unterschrift der direkten Nachbarn nötig, da sie ja von dem Vorhaben direkt betroffen sein können. Bei einem Bauantrag, bei dem ganze Gemeinden oder Gemeindeteile oder mehrere Gemeinden betroffen sind, sei es durch hohes Verkehrsaufkommen, durch Staub- und Dreckbelastung,… , sind die Bürger in ihrer Gesamtheit als Nachbarn zu betrachten und infolgedessen in den Entscheidungsprozeß mit einzubeziehen. Dies geschieht in einer öffentlichen Bürgerversammlung, in der der gestellte Antrag ausführlich diskutiert werden kann.

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