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Tagesarchiv: 6. Oktober 2010
Planfeststellungsverfahren
Die Planfeststellung ist in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Verwaltungsrecht des Bundes und der Länder ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für Bauvorhaben in den gesetzlich vorgesehenen Fällen durchgeführt wird. Es ist bei normalen Bauvorhaben nicht anzuwenden. Die Planfeststellung ist ein Verwaltungsakt. … Weiterlesen
Veröffentlicht unter 6. Grundlagen
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