Artikel Memminger Zeitung 28.7.2010


Ablehnung – Landratsamt spricht sich gegen eine Wiederverfüllung in Hackenbach aus – «Teilerfolg» für Bürgerinitiative
Die Lehmgrube in Hackenbach bei Kronburg darf nicht wiederverfüllt werden. Das Landratsamt Unterallgäu hat jetzt einen entsprechenden Antrag der Firma Soladis aus Winterrieden abgelehnt. Wie berichtet, stimmte auch der Kronburger Gemeinderat im Vorfeld gegen die Pläne des Unternehmens. Zudem gründete sich die Bürgerinitiative «Natur statt Deponie», die sich gegen die geplante Maßnahme zur Wehr setzt. Sie befürchtet vor allem eine erhöhte Lärm- und Verkehrsbelastung (siehe Infokasten).
Lehmgrube bei Kronburg bleibt vorerst offen

Laut Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2002 – und laut erteilter Genehmigung zum Lehmabbau – soll die Grube nicht wiederverfüllt werden, wenn der Lehmabbau beendet ist. Stattdessen soll sie im offenen Zustand rekultiviert werden. Unter Rekultivierung versteht man die Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen für Pflanzen und Tiere.

Laut Christian Baumann, Baujurist beim Landratsamt, wurde der jetzige Antrag auf Wiederverfüllung aus folgenden Gründen abgelehnt: Es sei Bestandteil des damaligen Bauantrags der Firma Soladis bei der Gemeinde, dass die Grube nach Abschluss des Lehmaushubs offenbleibt. Dennoch beantragte die Firma eine Wiederverfüllung der Grube, für welche Soladis teilweise Geld von anliefernden Firmen erhalten würde.

Mit Blick auf die Verfüllung grenzt Baumann die Begriffe «Ablagerung» und «Verwertung» voneinander ab. Nur bei einer Verwertung komme das einfache Abgrabungsrecht zur Anwendung; bei einer Ablagerung hingegen das aufwendigere Abfallrecht. Von einer Verwertung könne nur ausgegangen werden, wenn es eine Pflicht des Betreibers zur Wiederverfüllung gebe. Ohne diese Pflicht – so wie es hier der Fall ist – liege der Schwerpunkt auf einer Ablagerung der Stoffe.

Soladis plant laut Baumann eine Ablagerung, habe aber ein einfaches abgrabungsrechtliches Verfahren beantragt. Sollte der Antragsteller an seinen Plänen festhalten wollen, wäre nach Ansicht des Landratsamtes ein abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren notwendig. Dieses kann bei der Regierung von Schwaben beantragt werden.

Baumann hält es für «sehr wahrscheinlich», dass die Firma Soladis versuchen wird, ihr Recht vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg geltend zu machen. «Aber ich gehe davon aus, dass unser Bescheid rechtlich Bestand haben wird», sagt er.

Ein Verfahren im Abfallrecht würde sich laut Rechtsanwalt Mathias Reithofer über ein bis drei Jahre hinziehen. Hier hätte die Gemeinde auf jeden Fall wertvolle Zeit gewonnen, um ihre Argumentation und eventuelle Gegenmaßnahmen auf eine breitere Basis zu stellen, wie er auf einer Gemeinderatssitzung Ende Mai sagte.

Oberstes Ziel ist weiterhin eine Verhinderung

Für Rupert Reisinger, Vorsitzender der Bürgerinitiative «Natur statt Deponie», ist die Ablehnung vom Landratsamt «auf jeden Fall ein Teilerfolg». Dadurch gewinne man Zeit, um «Wege und Hebel zu finden, das Ganze zu verhindern». Denn das sei nach wie vor das oberste Ziel. Mittlerweile zählt die Initiative laut Reisinger 90 Mitglieder. Zudem habe man mehr als 700 Unterschriften gegen eine Wiederverfüllung gesammelt.

«Wir sind weder Verweigerer, noch gegen den Abbau von Lehm und Kies», sagt Reisinger. Aber er und die anderen seien dafür, dass jetzt der Beschluss der Gemeinde aus dem Jahr 2002 «nicht über den Haufen geworfen wird». Deshalb gelte es, sich konstruktiv über eine Alternativnutzung Gedanken zu machen.

Kronburgs Bürgermeister Winfried Prinz wollte sich zu der Entscheidung des Landratsamtes nicht äußern, da ihm nach eigener Aussage bisher keine schriftlichen Unterlagen dazu vorliegen.

Soladis-Geschäftsführer Hubert Thater sah ebenfalls von einer öffentlichen Stellungnahme ab.

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