Lehmgrube Hackenbach: Firma zieht Klage nicht zurück
Urteil soll ohne weitere Verhandlung Mitte August verkündet werden
Wie berichtet hatte das Gericht der Firma Soladis bei einer Verhandlung Ende Mai geraten, den Antrag zurückzuziehen, weil er in dieser Form nur schwerlich genehmigungsfähig sei. Dem Unternehmen wurde deshalb empfohlen, einen neuen Antrag im Einvernehmen mit Gemeinde und Landratsamt zu stellen.
Des Weiteren wurde der Firma vor Gericht nahegelegt, über die Menge und den Verfüllungszeitraum nachzudenken. Auch der von den Jugendlichen der Gemeinde angelegte Fußballplatz nahe der Lehmgrube sollte nach Auffassung der Richterin erhalten bleiben. Gemeinsame Gespräche zwischen der Firma Soladis und dem Landratsamt hat es nach Auskunft von Christian Baumann bislang nicht gegeben. «Die Interessenlage ist hier einfach zu unterschiedlich», erklärt der Baujurist am Unterallgäuer Landratsamt.
«Es ergeht nun auf jeden Fall ein Urteil, ohne eine weitere mündliche Verhandlung», erklärt der Präsident des Verwaltungsgerichts Ingo Moll. Dies soll bis Mitte August fallen.
An andere Kammer verweisen
Da die Wiederbefüllung der Lehmgrube während der mündlichen Verhandlung auch in Verbindung mit dem Wasserrecht gesehen wurde, könnte das Verfahren an eine andere Kammer weiterverwiesen werden. Das Wasserrecht könnte deswegen angewendet werden, da in der von der Firma Soladis geplanten Gestaltung der Lehmgrube auch Teiche vorgesehen sind. Diesen Umstand hatte die Vorsitzende Richterin bei der Verhandlung Ende Mai als einen Hauptgrund für ein mögliches Scheitern der Klage gesehen.