Artikel Memminger Zeitung zur Klage (08.07.2011)
Wie wir hier bereits berichteten, zieht die Firma Soladis die Klage nicht zurück. Es wird – so Gerichtspräsident Moll in der Memminger Zeitung – bis Mitte August zu einem Urteil kommen.
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (08.07.2011)
Sollte die Firma Soladis Berufung einlegen, ist in nächster Instanz der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zuständig. Er wurde 1878 in der Regentschaft unseres Königs Ludwig des II gegründet. Er war bis Ende des 2. Weltkrieges „die einzige von der Verwaltung institutionell getrennte und mit der Garantie richterlicher Unabhängigkeit ausgestattete Rechtsschutzinstanz für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten in Bayern“. Es wäre nicht Bayern, wenn es nicht einige Besonderheiten geben würde, z.B. dass das Verwaltungsgericht dem Innenministerium untersteht und nicht dem Justizministerium. Eine weitere Besonderheit ist, dass das Landratsamt nicht mehr vertreten ist. Diese Position übernimmt die Staatsanwaltschaft. (bitte korrigieren, wenn dies nicht korrekt ist).
…Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Wie geht es weiter mit der Klage (05.07.2011)
Nach Rücksprache mit Herrn Baumann vom Landratsamt können wir den weiteren Weg abschätzen. In der Regel fasst das Gericht ein Urteil in einigen Wochen ohne weitere öffentliche Verhandlung. Dieses wird dann den Parteien zugestellt. Nach der mündlichen Verhandlung kann es nur eine Zurückweisung der Klage geben (obwohl man nach Aussage von Herrn Baumann bei Gerichten nie sicher sein kann).
Ein Sonderfall könnte sein, wenn in Augsburg doch nach Wasserrecht verhandelt und das Verfahren der Kammer 3 übergeben wird. Dann könnte es eine weitere mündliche Verhandlung in Augsburg geben.
Der Regelfall ist die Abweisung der Klage innerhalb von wenigen Wochen. Die Firma Soladis hat die Möglichkeit, vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München Berufung einzulegen. In München findet dann irgendwann (das kann bis zu einem Jahr dauern) eine öffentliche Verhandlung statt. Die Gemeinde kann wieder mit ihrem Rechtsanwalt vertreten sein.
Soladis zieht Klage NICHT zurück! (27.06.2011)
Ganz aktuell: soeben wurde mir von Bürgermeister Prinz mitgeteilt, dass die Firma Soladis den Antrag nicht zurückzieht. Sie wollen es scheinbar wissen. Es wird jetzt zu einem Urteil in Augsburg kommen. Das kann nach dem ersten Prozesstag nur zu einer formellen Zurückweisung des Antrags führen.
Morgen werde ich mit Herrn Baumann telefonieren, um eine fachlich fundierte Einschätzung zu bekommen.
Firma Soladis hat Fristverlängerung beantragt (24.06.2011)
Die Firma Soladis hat die Frist, den Antrag zurückzuziehen, nicht einfach so verstreichen lassen, sondern Fristverlängerung bei Gericht beantragt. Sie brauchen Zeit zum Nachdenken. Fristende soll jetzt am 25.06.2011 sein. Vielleicht wissen wir dann nächste Woche mehr.
Soladis läßt Frist verstreichen (09.06.2011)
Wie schon bei der Klagebegründung läßt sich die Firma Soladis Zeit. Bis 06.06.2011 sollten Sie dem Gericht mitteilen, ob Sie den Antrag zurückziehen. Das ist laut Präsident des Verwaltungsgerichts Moll nicht geschehen. Nach seiner Auskunft wird – wenn sie nicht zeitnah ihre Entscheidung mitteilen, eine weitere mündliche Verhandlung angesetzt. Das kann dann nur bedeuten, dass die Klage der Firma Soladis zurückgewiesen wird.
Herr Baumann vom Landratsamt war gestern und heute nicht zu erreichen, um eine Einschätzung vom Landratsamt zu erhalten.
Antrag zurückziehen – was bedeutet das? (03.06.2011)
Die Vorsitzende Richterin hat der Firma Soladis eindringlich nahegelegt, den gestellten Antrag zurückzuziehen. Was bedeutet das? Ziehen Sie den Antrag zurück, ist dieser Antrag erledigt. Er kann zu den Akten gelegt werden.
Ziehen sie den Antrag nicht zurück, wird das Gericht entscheiden und ihn ablehnen.
Im Prinzip gibt es dann für Soladis wieder zwei Alternativen.
– Sie können das Urteil akzeptieren – wobei dies nicht wirklich eine Alternative ist.
– Sie können vor dem Oberverwaltungsgericht (in Bayern heißt er Bayerischer Verwaltungsgerichtshof) Berufung einlegen, und hoffen, dass die dortigen RichterInnen den Sachverhalt ganz anders sehen. Ob das realistisch ist?
Dank an alle (27.05.2011)
Dreimal ist die Firma Soladis mit ihrem Antrag angetreten und dreimal wurde der Antrag zurückgewiesen. Wir möchten uns bedanken:
- Bei der Gemeinde und ihrem Bürgermeister Herrn Prinz für die einstimmige Vertretung der Interessen vieler Bürger.
- Ein herzlicher Dank geht an Herrn Baumann vom Landratsamt. Durch seine intensive Beschäftigung mit der Materie gelang ihm eine sehr überzeugende Argumentation, die auch vor Gericht nahezu vollständig übernommen wurde.
- Ein Dank auch an alle unsere Mitglieder und Mitstreiter. Ohne euch wären wir nicht so weit gekommen.
Wir werden wachsam bleiben und bei allen weiteren Schritten voll präsent sein. An Ausdauer mangelt es uns nicht.
Prozessverlauf und Beurteilung (26.05.2011)
Unter Artikel finden Sie den Prozessverlauf etwas ausführlicher dargestellt und teilweise mit einer Bewertung versehen. …lesen
Affront gegen die Gemeinde und ihre Bürger (26.05.2011)
Einen Aspekt der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Augsburg möchten wir besonders hervorheben. Gleich zu Beginn stellte der Rechtsanwalt der Firma Soladis den Antrag, den Beischluss der Gemeinde aufzuheben und die Gemeinde vom Verfahren auszuschließen. Dies wurde vom Gericht zurückgewiesen. Es zeigt aber die Haltung der Firma Soladis. Sie wollen die Entscheidungen über die Gemeinde und die Bürger hinweg durchbringen. Damit also über die von der Maßnahme direkt betroffenen Menschen. Wie unter dieser Voraussetzung eine einvernehmliche Lösung zwischen Soladis und der Gemeinde und ihren Bürgern gefunden werden soll, bleibt deren Geheimnis.
Ganz aktuell: Großer (Teil)Erfolg vor Gericht (25.05.2011, 14:00 Uhr)
Vor dem Verwaltungsgericht Augsburg wurde der Firma Soladis geraten, den Antrag zurückzuziehen, weil er in dieser Form nicht genehmigungsfähig ist. Wenn sie verfüllen wollen, können Sie einen neuen Antrag nach Abfallrecht stellen. Von seiten der Richterin wurden folgende Punkte betont: Der Titel (Änderung der Rekultivierung) des Antrags ist irreführend und bringt nicht das tatsächliche Vorhaben zum Ausdruck.
Den Antragsstellern wurde empfohlen, einen neuen Antrag im Einvernehmen mit Gemeinde und Landratsamt zu stellen. Es wurde des weiteren empfohlen, über die Menge und den Zeitraum nachzudenken. Auch der von den Jugendlichen der Gemeinde angelegte Fußballplatz soll erhalten bleiben.
Wir finden dies als ersten wichtigen Schritt zu dem Ziel, den ursprünglichen Bechluss der Gemeinde aufrecht zu erhalten und jede Form der Verfüllung zu verhindern. (weitere ausführliche Einschätzung von uns folgt!)
Prozess vor dem Verwaltungsgericht Augsburg (23.05.2011)
Jetzt am kommenden Mittwoch um 10:30 findet vor dem Verwaltungsgericht Augsburg der Prozess der Firma Soladis gegen den Beschluss der Gemeinde / Landratsamt statt. Das Verwaltungsgericht befindet sich in der Kornhausgasse 4 in Augsburg, direkt inter dem Dom. Wir fahren hin. Bisher sind wir zu sechst. Am Mittwoch Abend werden wir hier vom Prozess berichten. Also vorbeischauen! …Routenplaner
Argumentation beim Prozess in Augsburg (02.06.2011)
Wie bereits dargestellt wurde vom Gericht in Augsburg nahezu vollständig die Argumentation von Herrn Baumann übernommen. Hier noch einmal zum Nachlesen die Bescheide von Gemeinde und Landratsamt.
…Ablehnungsbescheid Gemeinde
(im Ablehnungsbescheid der Gemeinde wird im zweiten Abschnitt anschaulich die geplante Rekultivierung beschrieben)
….Ablehnungsbescheid Landratsamt
(nur eine Zusammenfassung, da wir aus rechtlichen Gründen den Bescheid nicht veröffentlichen können)
In 14 Tagen findet der Prozess statt (10.05.2011)
Bis zum Prozess vor dem Landgericht ist es nicht mehr weit hin. Danach sind wir alle schlauer (wenn da bereits endgültig entschieden wird).
Die Woche vorher (am 19.5/20.5 oder 23.5.) werden wir die Unterschriften übergeben. Wir haben knapp 1000 Unterschriften. Wir sammeln noch einmal Unterschriften (Listen liegen in der Bäckerei Heim, in Woringen).
Wer noch Mitglied werden will, ist herzlich willkommen. Je mehr Mitglieder wir sind, umso srärker können wir auftreten.
Also: wer noch nicht unterschrieben hat, unterschreiben und wer noch Mitglied werden will, bei uns melden.
Artikel in Memminger Zeitung am 29.04.2011 (29.4.2011)
Ein Artikel in der Memminger Zeitung berichtet über den Prozeß in Augsburg. Den Text finden Sie rechts unter Artikel. …zum Artikel
Gemeinde – Rechtsanwalt – Verfahren (28.04.2011)
Nach meinem Telefonat mit Bürgermeister Prinz:
Sie werden unseren „angebotenen“ Rechtsanwalt nicht nehmen, dafür aber ihren RA, der bereits den Ablehnungsbescheid der Gemeinde ausgearbeitet hat. Das bekomme ich auch noch schriftlich. Wenn er unseren RA engagiert, habe dies ein „Gschmäckle“.
Das kann ich nachvollziehen. Wir würden uns sicher auch wehren, wenn die Gemeinde z.B. zugestimmt hätte und die Gegenseite finanziert der Gemeinde einen RA.
Wir haben zumindest erreicht, dass die Gemeinde sich auch rechtsanwaltlich vertreten lässt.
Herr Prinz meinte noch, dass wir sicher mit einigen Leuten nach Augsburg kommen, dann könnten wir auch alles verfolgen (z.B. auch den Einsatz des RA der Gemeinde).
Also: wir fahren nach Augsburg. Wer Mitfahren will, bitte bei mir melden. Damit wir das optimal organisieren können.
Termin: 25.05.2011 (Mittwoch) um 10:30 in Augsburg
Verwaltungsgericht: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg
(die ersten unmittelbar nördlich des Doms gelegenen Straße. Die Gehzeit vom Hauptbahnhof beträgt ca. 15 Minuten.)
Prozesstermin im Mai (18.04.2011)
Nach dem heutigen Telefonat mit Herrn Baumann ist der Prozesstermin bestätigt. Es wird am 25.05.2011 (Mittwoch) um 10:30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Es findet vorher keine Begehung vor Ort statt. Laut Herrn Baumann ist sowohl die Schnelligkeit des Prozesses überraschend, wie auch der Verzicht auf die Begehung ungewöhnlich.
Unser Angebot, dass wir der Gemeinde unseren Rechtsanwalt bezahlen, haben wir bei Herrn Bürgermeister Prinz abgegeben. Die Gemeinde will sich schnell entscheiden. Aufgrund des schnellen Prozesstermins und damit die Gemeinde auch immer informiert ist, können wir die Gemeinde nur auffordern unser Angebot wahrzunehmen. Wir ziehen gemeinsam (Gemeinde, Landratsamt und Verein „Natur statt Deponie e.V.“) an einem Strang. (Rechts finden Sie den Brief an die Gemeinde).
Aktuell: erster Prozeßtermin bereits am 25.05.2011 (14.04.2011)
Wie wir heute von Bürgermeister Prinz erfuhren ist der erste Prozeßtermin bereits am Mittwoch den 25.5.2011. Herr Baumann ist zur Zeit in Urlaub, so dass wir erst nächste Woche mehr dazu erfahren. Heute haben wir bei Bürgermeister Prinz den Antrag gestellt, dass die Gemeinde unseren RA Hofmann-Hoeppel beauftragt und wir als Verein alle Kosten übernehmen. So hätte die Gemeinde ein professionelle Unterstützung, alles würde der RA erledigen und keinerlei Kosten. Was spricht da noch dagegen? Wir hoffen auf eine positive Entscheidung der Gemeinde nächste Woche.
Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (13.02.2011, 12:30 Uhr)
Mit der Begründung der Klage hat die Firma Soladis/Thater ihre Strategie für den Prozess dargelegt.
Noch einmal zur Erinnerung: Die Firma Soladis/Thater hat einen Bauantrag auf Verfüllung der Lehmgrube gestellt. Bauantrag bedeutet schnelle Genehmigung ohne große Auflagen. Die Gemeinde und das Landratsamt haben diesen Bauantrag zurückgewiesen und gefordert, dass sie einen abfallrechtlichen Antrag stellen müssen, wenn sie verfüllen wollen.
Der entscheidende Punkt ist, ob sie verfüllen MÜSSEN. Wenn die Firma Soladis/Thater verfüllen MUSS, ist es eine Verwertung (das heißt sie brauchen das Material um die Verfüllung zu verwirklichen = Bauantrag). Wenn Sie nicht verfüllen müssen, ist es eine Entsorgung von Abfall (das heißt das Material / der Abfall wird entsorgt = abfallrechtlicher Antrag).
Da wir die Begründung der Klage und die Erwiderung des Landratsamtes nicht vorliegen haben, ist von verschiedenen Seiten zu uns durchgedrungen: Soladis/Thater erkennen an, dass sie nicht verfüllen müssen (das heißt, dass bei der Genehmigung keine Verpflichtung zur Verfüllung beschlossen wurde). Ein Notwendigkeit (=Pflicht) zur Verfüllung begründen sie damit, dass der Hang im jetzigen Zustand gefährlich ist und dass eine Absicherung / Abböschung technisch schwierig ist.
Wenn wir am Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Augsburg teilnehmen können (da läuft gerade unser Wiederspruch), erhalten wir Einblick in die Unterlagen und können genaueres berichten.
TOP – AKTUELL: Begründung bei Gericht eingegangen (10.02.2011; 14:45)
Die Klagebegründung ist bei Gericht und damit beim Landratsamt eingegangen. Herr Baumann hat dazu auch schon eine Erwiderung verfaßt. Über den Inhalt der Begründung kann uns Herr Baumann keine Auskunft geben.
Unser Antrag auf „Beischluß“ (drei Anlieger haben mit unserem Anwalt ein Beischlußverfahren beantragt, damit wir am Prozeß teilnehmen können) ist vom Verwaltungsgericht Augsburg abgelehnt worden. Da läuft zur Zeit der Widerspruch vor dem Obersten Bayerischen Verwaltungsgericht. Solange können wir keine Unterlagen des Prozesses bekommen. Sie sehen: es wird juristisch.
Herr Baumann meinte auf jeden Fall, dass wir mit dem Verfahren auf „einem guten Weg“ sind, nachdem er die Begründung gelesen hat.
Verfahren Verwaltungsgericht:Begründung Klage (12.01.2011, 18:30 Uhr)
Die Firma Soladis hat ihre Klage vom August 2010 immer noch nicht begründet (wie mehrfach berichtet hatten sie dazu einen Monat Zeit). Laut Auskunft unseres Rechtsanwaltes stellt sich die Situation so dar:
„Eine Entscheidung wird durch das VG Augsburg auch dann erfolgen, wenn die Fa. Soladis überhaupt keine Klagebegründung abgeben würde,
wobei das VG Augsburg die Möglichkeit hat, die Vorlage eines Klagebegründungsschriftsatzes dadurch zu „erzwingen“, dass
* der Fa. Soladis bzw. deren Prozessvertreter eine Äußerungsfrist gemäß § 87b VwGO unter Hinweis darauf gesetzt wird, dass ein Sachvortrag nach Ablauf der gesetzten Äußerungsfrist nicht mehr berücksichtigt wird,
* ebenfalls eine Äußerungsfrist unter Hinweis darauf gesetzt wird, dass die Klage gemäß § 92 Abs. 2 S. 1 VwGO als zurückgenommen gilt, wenn die Fa. Soladis das Verfahren trotz Aufforderung des Gerichts länger als zwei Monate nicht betreibt.
Im letzteren Falle würde das Verfahren der Fa. Soladis infolge gesetzlicher Fiktion einer Rücknahme der erhobenen Klage im Beschlusswege eingestellt werden.“
Dies Ausübung von Druck ist für das Gericht eine Möglichkeit, mehr nicht.
Gerichtsverfahren (30.08.2010, 18:00)
Wir werden mit einem eigenen Rechtsanwalt bei dem anstehenden Verfahren teilnehmen. Das deutsche Prozessrecht ermöglicht die BEILADUNG Dritter- also Personen, die weder Kläger noch Beklagte sind. Sie können mit allen Rechten am Prozess teilnehmen. Unser Rechtsanwalt vertritt zwei direkte Angrenzer an die geplante Deponie und einen weiteren Nachbarn.
Unser Rechtanwalt ist Herr Hofmann-Höppel aus Würzburg, der die Bürgerinitiative Holzheim seit 1998 in ihrem Kampf gegen die Schlackendeponie erfolgreich bei der Regierung von Schwaben und vor dem Verwaltungsgericht Augsburg unterstützt.
Siehe auch neuer Artikel: Beiladung
Memminger Zeitung: Artikel über Klage (28.08.2010, 11:30)
In der Samstagsausgabe der Memminger Zeitung steht ein kurzer Artikel über die Einreichung der Klage und die Einschätzung von Herrn Baumann dazu. (auch auf unserer Dokumenten – Seite)
PS: seit gestern haben wir 3000 Zugriffe auf unsere Internetseite. Das sind seit 14. Juni 2010 pro Tag 40,92 Klicks.
Soladis hat Klage eingereicht – Was können wir tun? (26.08.2010, 9:00)
Je mehr wir dokumentieren können, dass viele Bürger gegen die Verfüllung sind, desto größer wird unser Einfluss sein. Dokumentieren können wir dies zweifach:
1. Unterschriftenlisten
Wir werten zur Zeit die Unterschriften aus. Ca. Ende September werden wir die Unterschriften im Landratsamt übergeben. Je mehr es sind um so besser. Also: wer noch nicht unterschrieben hat, unterschreiben (Bäckerei Heim, CAP – Lautrach). Wer Unterschriften sammeln will, kann Listen bei uns holen (Rupert Reisinger: Tel; 0171 2845699). Auf zum Endspurt die nächsten 4 Wochen.
2. Mitglieder im Verein „Natur statt Deponie e.V.“
Auch hier gilt: je mehr Mitglieder uns unterstützen um so machtvoller können wir auftreten. Wir haben zur Zeit 85 Mitglieder. Dies ist schon eine hervorragende Menge, da möchten wir uns hier mal bedanken. Wir werden die nächsten Wochen verschiedene „Mitglieder – Werbaktionen“ starten, z.B. Mitglied wirbt Mitglied.
In der gerichtlichen Auseinandersetzung, die jetzt ansteht, hat dies sicher keinen direkten Einfluss: Richter entscheiden nicht nach der Anzahl der Unterschriften. Aber sicher ist auch: Gesetze und Rechtssprechung geschehen nicht nur rein nach Paragraphen (ansonsten könnte man besser Computer entscheiden lassen), da sind auch immer Menschen und Abwägungen im Spiel und es gibt auch im Rechtswesen meist unterschiedliche Interpretationen. Und wir wollen in diesem Verfahren erreichen, dass es ein abfallrechtliches Verfahren gibt, bei dem die Interessen der Bürger überhaupt erst berücksichtigt werden müssen, anders als beim baurechtlichen Verfahren.
Und da sind wir Bürger wieder im Spiel. Zeigen wir den Richtern (die entscheiden), dass wir gehört werden wollen, zeigen wird dem Landratsamt (als Beklagte), dass die Bürger in diesem Verfahren auf ihrer Seite stehen und zeigen wird Soladis/Thater (den Antragstellern), dass wird diese Deponie hier nicht wollen.
Verwaltungsgericht (24.08.2010, 8:15)
Ein kurzer Artikel zum Verwaltungsgericht (oberster Artikel rechts) soll einen Eindruck vermittel, wie das Verfahren ablaufen kann. Bei LINKS gibt es einen Verweis zum Verwaltungsgericht Augsburg, dort wo der Prozeß stattfindet. Wenn Sie dort auf „Pressemitteilungen“ klicken und dann auf „weiter zu den Pressemitteilungen“ finden Sie zwei interessante Mitteilungen zur Schlackedeponie in Holzheim.
Aktuell: Soladis hat Klage eingereicht (23.08.2010, 10:00)
Wie erwartet hat die Firma Soladis Klage eingereicht, aber diese Klage noch nicht begründet. Dazu haben sie jetzt einen Monat Zeit. Soladis hat damit die Frist zur Klageeinreichung eingehalten.
Folgender Ablauf ist zu erwarten: Herr Baumann vom Landratsamt bekommt die Begründung, er kann und wird eine Stellungnahme dazu abgeben. Dann gibt es ein Vorverfahren, einen Ortstermin und dann die Hauptverhandlung.
Das Verfahren kann 9 Monate dauern, nach Auskunft anderer Fachleute eher ein Jahr bis eineinhalb Jahre, da die Verwaltungsgerichte stark überlastet sind.
Damit ist eingetreten, was sowohl das Landratsamt als auch wir erwartet haben. Es kommt jetzt darauf an diesen Prozeß zu gewinnen. Dann muss die Firma Soladis einen abfallrechtlichen Antrag stellen. Die Chancen, diesen Prozeß zu gewinnen stehen nicht schlecht: das denkt auch Herr Baumann vom Landratsamt. Wir werden ihn dabei unterstützen, wo wir nur können.
Auf jeden Fall haben wir jetzt bereits jede Menge erreicht und die Verfüllung schon wesentlich verzögert.