Es gibt tatsächlich keinerlei „Veranlassung“, die Lehmgrube Hackenbach zu verfüllen. Entsprechende an den Haaren herbeigezogen ist die Begründung von Soladis, warum sie verfüllen wollen.
Herleitung Soladis
Im Antrag der Firma Soladis gibt es am Anfang als erstes ein Kapitel „Veranlassung“. damit versuchen sie zu begründen, warum eine Verfüllung nötig ist.
Sie beschreiben die beiden baurechtlichen Genehmigungen vom 25.05.1994 und vom 27.09.2001 mit anschließender Rekultivierung.
Sie schreiben: „Die Rekultivierung des Tonabbaus sieht auf großen Teilen des Abbaugebietes die Anlage eines Tagwassersees vor“.
Weiter schreiben sie, dass inzwischen neue hydrogeologische Erkenntnisse vorliegen. Es gibt am Standort Grundwasser, das den bisher geplanten Trockenbau nicht zulässt. Zudem würde ein Abbau in die Tiefe zu einem Grundbruch (siehe unten) führen.
Die Gewinnung des Lehms ist aus betriebstechnischer und wirtschaftlicher Sicht nicht „sinnvoll darstellbar“.
Die bisher geplante Rekultivierung sei auf Grund der neuen Erkenntniss nicht mehr zu erreichen und daher sei eine Anpassung der Rekultivierung nötig.
Unsere Erwiderung
Sie sprechen von neuen Erkenntnissen, bei Soladis/Thater (und den Firmen dahinter) ist nirgends eine neue Erkenntnis zu sehen. Es wiederholt sich exakt die Argumentation von 2010.
- auch 2010 wurde argumentiert, dass der Lehm nicht mehr nutzbar ist, damals wegen Sandeinschlüssen, diesmal wegen Grundwasser
- auch 2010 wurde argumentiert, dass dies wirtschaftlich nicht sinnvoll ist
- auch 2010 wurde argumentiert, dass daher die geplante Rekultivierung (Anlage eines Sees) nicht erreicht werden kann.
- auch 2010 wurde argumentiert dass man deswegen verfüllen müsse.
- auch 2010 sollte C2 Material eingefüllt werden – wie jetzt auch, obwohl sie bei der Veranstaltung 2018 in Kronburg nur von C0 (unbedenkliches Material) sprachen (im Antrag: „Die Einstufung als C2-Ausnahmestandort nach U4 ist gerechtfertigt“
- auch 2010 sprachen sie bei der Verfüllung von “Rekultivierung”, was die Richterin als „irreführend“ bezeichnete – sie spricht von einem „Renaturierungskonzept für die Allgemeinheit“.
- auch 2010 sprachen sie davon, dass sie das Landschaftsbild wiederherstellen wollen (damals “Wunde der Natur schließen”), diesmal “soll das sehr wichtig Landschaftselement der sogenannten Illerleite wiederhergestellt werden.”
- auch 2010 sprachen sie in keinem Wort davon, dass die Gemeinde in den Genehmigungen 1995 und 2001 eine „Verfüllung“ ausdrücklich ausgeschlossen hat. Die Richterin: eine Verfüllung widerspreche explizit den „städtebaulichen Zielen der Gemeinde“.
Nein – es gibt EIN neues Argument „Grundbruch“.
Grundbruch ist ein Wegbrechen des Bodens, wenn zu viel Last auf den Boden einwirkt. Siehe Bild und Erläuterung unten.
Wie ein Grundbruch entstehen soll, wenn man Last wegnimmt (in dem man Lehm abfährt) und er dadurch verhindert werden soll, dass 2,2 Millionen Tonnen Last eingebracht werden: das verstehe wer will.
Das erinnert stark an die Argumentation vor Gericht 2011: da machte die Firma Soladis eine Selbstanzeige beim Landratsamt weil sie durch den steilen Hang die Bevölkerung einer Gefahr aussetzt. Diese Gefahr werde durch eine Verfüllung von 850.000 m3 über einen Zeitraum von 18 Jahren beseitigt. Das fand selbst die Richterin „erstaunlich“, wir finden es eher zynisch.
Wir werden uns das mit dem „Grundbruch“ erklären lassen.

„Der Grundbruch ist ein Begriff aus der Bodenmechanik. Damit wird das Wegbrechen des Bodens bei zu großer Krafteinwirkung bezeichnet. Tritt ein Grundbruch unter dem Fundament eines Gebäudes auf, wird der Boden unter dem Fundament entlang einer Gleitfuge verdrängt. Das Fundament setzt sich bzw. sinkt in den Boden, wobei das Gebäude sich zur gegenüberliegenden Seite neigt. Auch eine Verschiebung des Fundaments kann die Folge sein. Die Standsicherheit eines solchen Gebäudes ist beeinträchtigt, es kann Schaden nehmen oder auch einstürzen.“
Die einzig vorstellbare und auch sinnige „Veranlassung“ ist die hohe Gewinnerwartung bei 2,2 Millionen Tonnen.
Aus dem Urteil von 2011: „Für die Entgegennahme solcher Abfälle zur Entsorgung wird daher von den zur Entsorgung verpflichteten Besitzern typischerweise ein Entgelt gezahlt. Das erreicht bei einer Abfallmenge, wie sie hier im Antrag vom 14. Januar 2010 mit ca. 818.000 m3 in Rede steht, eine ganz erhebliche Größenordnung. Durch eine andersartige Nutzung der Lehmgrube lassen sich auch nur entfernt vergleichbar hohe Erträge nicht erwirtschaften. Dies gilt umso mehr, als nach dem bisherigen Renaturierungskonzept Teile der Flächen als See hergestellt werden und der Allgemeinheit überlassen werden sollten.„
Zu den beteiligten Firmen
Wir schreiben meistens von Soladis. InZukunft schreiben wir Soladis/Thater. Hinter der Firma Soladis stehen die Brüder Thater, und diese Firma ist offiziell der Antragsteller.
Des weiteren sind die Firma SGWM Umwelt aus Altenstadt und die Firma Geiger aus Obersdorf als Planer und dann auch als Betreiber beteiligt.
Die Firma Geiger aus Obersdorf ist ein europaweit agierender Konzern in der Abfallentsorgung.
HIER weitere Infos zu den Firmen.