Prozessverlauf und Beurteilung


Anwesend
Vorsitzende Richterin Beate Schabert-Zeidler
Landratsamt: Herr Baumann, Herr Siede, Herr Glucker
Gemeinde: Herr Prinz, Rechtsanwalt Mathias Reitberger, die Gemeinderätinnen Frau Rottmar und Frau Nauber
Soladis: Herr Grehl, Herr Rechtsanwalt Michael Beisser, und deren Gutachter
Natur statt Deponie e.V.: Frau H. Beyer, Frau Huber, Frau Keilhofer, Herr D. Beyer, Herr Keilhofer, Herr Reisinger
Presse: Herr Schlecker von der Memminger Zeitung

Verlauf
1. Die Firma Soladis stellt den Antrag, die Beiladung der Gemeinde zum Prozess aufzuheben.
Nach einigen Diskussionen über Fristen und Daten hat das Gericht eindeutig festgestellt, dass die Beiladung der Gemeinde rechtens ist, und die angegebenen Daten der Firma Soladis nicht stimmen. Darauf hat sich der Rechtsanwalt  der Firma Soladis entschuldigt.
Soladis stellt Antrag bei Gemeinde und LA, klagt gegen Gemeinde und LA und will dann noch Gemeinde und damit die betroffenen Bürger vom Verfahren ausschließen. (!)“

2. Von der Vorsitzenden Richterin wurde dann ins Gespräch gebracht, dass eher nach Wasserrecht entschieden werde müsste (da im Rekultivierungsplan Teiche eingetragen sind),  was auf jeden Fall ein  Planfeststellungsverfahren bedeutet und eine Entscheidung nach Baurecht ausschließt.

3. Zur Selbstanzeige der Firma Soladis bemerkte die Richterin nur, dass dies so noch nie vorgekommen sei.
Unserer Meinung nach brachte sie damit deutlich zum Ausdruck dieses Ablenkungsmanöver zu durchschauen.

4. Im „juristischen“ Teil des Verfahrens ging es um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar 2010, die auch in unserem Fall zutrifft und eine Entscheidung nach Baurecht ausschließt. ….Urteil als PDF-Datei

5. Von der Vorsitzenden Richterin wurde festgestellt, dass die Formulierung des Antrags zumindest irreführend ist. Das tatsächliche Vorhaben lässt sich daraus nicht ersehen. Aus dem Titel des Antrags muss das Vorhaben ersichtlich sein.
Der Titel des Antrags ist unserer Meinung nach bewusst so formuliert, dass dies für die Bürger nicht zu durchschauen ist. Gemeinderat und Bürger sollten gemeinsam aus dieser Sache lernen und Schlüsse ziehen.

6. Des weiteren wurde betont, dass in vielen Gemeinden bei Anträgen zum Abbau bereits viele Proteste stattfinden. Hier in Kronburg gab es keine Proteste, auch weil mit dem Abgrabungsbescheid bereits eine nachfolgende Rekultivierung im Interesse der Bürger festgelegt wurde. Dass die Firma Soladis jetzt dies aufzuheben versucht, ist ein „Vertrauensmissbrauch“ gegenüber der Gemeinde und ihrer Bürger.
Dies ist genau auch unsere Meinung. Wir leiten daraus ab, dass die Firma Soladis die Rekultivierung so auszuführen hat, wie dies bei der Genehmigung zum Lehmabbau beschlossen wurde.

Das Gericht empfiehlt, den Antrag zurückzuziehen.
Nach diesen Darlegungen wurde von der Vorsitzenden Richterin, der Firma Soladis empfohlen den Antrag zurückzuziehen, und das Vorhaben vollständig neu aufzubauen, mit folgenden Anregungen:
1. In dem Verfahren muss mit der Gemeinde, den Bürgern und dem Landratsamt eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
2. Da das große Volumen und der lange Zeitraum für wirtschaftliche Interessen und gegen eine „Rekultivierung“ sprechen, müsse im neuen Antrag sowohl das Volumen der Verfüllung als auch die Zeitdauer deutlich reduziert werden.
3. Zweimal wurde vom Gericht der von den Jugendlichen in ehrenamtlicher Arbeit angelegte Fußballplatz erwähnt: dieser müsse erhalten bleiben.

Fazit
Vom Gericht wurde nahezu vollständig die Argumentation von Landratsamt und Gemeinde übernommen.
Hier an dieser Stelle von unserer Seite  ein herzlicher Dank an Herrn Baumann vom Landratsamt. Durch seine intensive Beschäftigung mit der Materie gelang ihm eine sehr überzeugende Argumentation.

Wir unsererseits können nur festhalten, dass wir eine „abgespeckte“ Version der Verfüllung keineswegs akzeptieren werden. Wir fordern die Firma Soladis auf, den Antrag zur Verfüllung vollständig zurückzuziehen und das Vorhaben aufzugeben. Die in den Genehmigungen zum Lehmabbau beschlossene Rekultivierung muss wie festgelegt ausgeführt werden.

Wie geht es weiter
Die Firma Soladis hat bis zum 6.6.2011 Zeit, darüber zu entscheiden, ob sie den Antrag zurückzieht. Zieht die Firma Soladis den Antrag zurück, ist er vom Tisch, für das Gericht, für die Gemeinde und für das Landratsamt.
Ziehen Sie nicht zurück, wird der Antrag im Gericht entscheiden und abgelehnt. Oder er wird an die dritte Kammer (Wasserrecht) verwiesen, wo er dann auch abgelehnt wird.
Wird der Antrag vor Gericht abgelehnt (d.h. die Firma Soladis zieht ihn nicht zurück) kann sie Berufung einlegen und in der nächsten Instanz auf eine andere Rechtsauffassung hoffen.

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