Keine neue Deponie in der alten Lehmgrube
Verfahren vor dem Verwaltungsgericht – Begründung eingereicht.
Mit der Begründung der Klage hat die Firma Soladis/Thater ihre Strategie für den Prozess dargelegt.
Noch einmal zur Erinnerung: Die Firma Soladis/Thater hat einen Bauantrag auf Verfüllung der Lehmgrube gestellt. Bauantrag bedeutet schnelle Genehmigung ohne große Auflagen. Die Gemeinde und das Landratsamt haben diesen Bauantrag zurückgewiesen und gefordert, dass sie einen abfallrechtlichen Antrag stellen müssen, wenn sie verfüllen wollen.
Der entscheidende Punkt ist, ob sie verfüllen MÜSSEN. Wenn die Firma Soladis/Thater verfüllen MUSS, ist es eine Verwertung (das heißt sie brauchen das Material um die Verfüllung zu verwirklichen = Bauantrag). Wenn Sie nicht verfüllen müssen, ist es eine Entsorgung von Abfall (das heißt das Material / der Abfall wird entsorgt = abfallrechtlicher Antrag).
Da wir die Begründung der Klage und die Erwiderung des Landratsamtes nicht vorliegen haben, ist nur soviel über die Begründung zu uns durchgedrungen: Soladis/Thater erkennen an, dass sie nicht verfüllen müssen (das heißt, dass bei der Genehmigung keine Verpflichtung zur Verfüllung beschlossen wurde). Ein Notwendigkeit (= Pflicht) zur Verfüllung begründen sie anscheinend damit, dass der Hang im jetzigen Zustand gefährlich ist und dass eine Absicherung / Abböschung technisch schwierig ist.
Wenn wir am Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Augsburg teilnehmen können (da läuft gerade unser Widerspruch), erhalten wir Einblick in die Unterlagen und können genaueres berichten.
Für das Landratsamt und für uns ist es wichtig, diesen Prozess zu gewinnen.
Alle Informationen wie immer: http://www.naturstattdeponie.wordpress.com
Rupert Reisinger, 1. Vorsitzender „Natur statt Deponie e.V.“
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